Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Anmietung eines Livin’Berlin Apartments auf Zeit.
Vermieter ist Livin’Berlin
Angela Zuleeg
Eiswerderstraße 20
13585 Berlin
§ 1 Mietgegenstand, Ausstattung und Schlüssel
(1) Die Unterkünfte sind vollständig möbliert.
(2) Die Apartments sind mit einer High Speed W-Lan Internetverbindung ausgestattet.
Die Zugangsdaten werden bei der Anreise auf Anfrage vergeben.
(2) Die Mietobjekte sind Nichtraucherobjekte.
(3) Haustiere sind nach vorherige Absprache willkommen.
(4) Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Apartments und bei Ankunft mit Hinterlegung der Kaution.
§ 2 Mietzeit, An- und Abreise
(1) Die Unterkünfte werden auf eine vereinbarte Zeit vermietet. Auch Langzeitvermietungen sind möglich.
(2) Check in ist täglich ab 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr
(3) Check out ist täglich ab 8.00 Uhr bis spätestens 11.00 Uhr und wird bei der Anreise mit der Servicedame oder dem Vermieter vereinbart. Abweichende Ab- oder Anreisezeiten sind nach Absprache und mit 25 EUR Aufpreis möglich.
§ 3 Vertragsabschluss
Nach Eingang einer Buchungsanfrage, telefonisch oder über unser Online Formular, erhält der Mietinteressent ein vollständiges, schriftliches Angebot per E-Mail. Nach Zusage des Angebots durch den zukünftigen Mieter versenden wir, an den Mieter einen schriftlichen Mietvertrag als PDF Datei und per E-Mail. Die Buchung ist abgeschlossen, sobald der Mietvertrag für das gewünschte Apartment vom Mieter unterzeichnet an uns zurück gesendet wurde und die Zahlung entsprechend dem Mietvertrag durchgeführt wurde.
§ 4 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Mietpreis der Apartments variiert entsprechend der Saisonzeiten. Zusätzliche Aufschläge während der Messe-, Veranstaltungstage und Feiertage sind möglich.
(2) Alle Mietpreise beinhalten 7% MwSt.
(3) Sämtliche Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Müllgebühren, Bett- und Badwäsche, Endreingung etc.) sind im Preis enthalten.
(4) Haustiere zahlen einen geringen Reinigungsaufpreis.
(5) Bei der Anreise wird als Sicherheit für Schlüssel und Wohnung eine Kaution hinterlegt.
(6) Die Berlin CityTax wird in bar bei Anreise bezahlt: 5% vom Nettomietbetrag zuzüglich 7% MwSt.
(7) Der Mietbetrag ist wie folgt zu entrichten:
Nach Erhalt der Mietbestätigung und Rechnung per E-Mail ist innerhalb von 5 Tagen 20% des gesamten Mietpreises als Anzahlung auf unser Konto zu überweisen. Die Kontodaten finden Sie im Mietvertrag.
Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu zahlen.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4 Tage, ist der gesamte Betrag bei Ankunft in bar zu bezahlen.
Die Höhe der Kaution ab 200,00 EUR (wird angepasst bei Langzeitvermietung) ist , wenn nicht anders vereinbart, bei Anreise zu bezahlen und wird nach der Mietzeit bar erstattet.
Die Berlin CityTax ist ebenfalls bei Anreise in bar zu bezahlen.
Bitte achten Sie darauf, den Barbeträge möglichst passend bereit zu halten. Bei der Anreise ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen.
§ 5 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten, ohne Endreinigung zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.
Kündigung
bis zu 30 Tagen vor Anreisedatum 50%
ab 29 Tagen vor Anreisedatum 100%
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
§ 6 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
(4) Alle Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte.
Bei Zuwiderhandlung behält sich Livin’Berlin das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjekts, ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge, zu beenden.
§ 7 Haftungsausschluss des Vermieters
(1) Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
(2) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle Seitens der Telekom oder Kabel Deutschland für Fernsehen und Internet.
(3) Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
(4) Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung an sich, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten.
§ 8 Hausordnung
Es gelten die allgemeinen Gepflogenheiten in Mietshäusern.
(1) Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Dies gilt auch für den Hof und den Treppenhausbereich.
(2) Vor Verlassen der Wohnung sind alle Fenster zu schließen, alle Lichter zu löschen, Elektrogeräte auszuschalten und eventuell die Heizkörper runter zu drehen.
(3) Um regelmäßiges Stoßlüften von 10 min., insbesondere nach dem Kochen, wird gebeten.
(4) Vor Rückgabe des Apartments ist der Hausmüll zu entsorgen und das Mobiliar in die ursprüngliche Postion zu stellen.
(5) Das Apartment ist besenrein und zu übergeben.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk von Berlin, in dem das vermietete Objekt gelegen ist; der Gerichtsstand ist daher stets ein Amtsgericht im Land Berlin.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Zuleeg, Livin’Berlin.